+

Wählerbasis umschalten

Für diese Bevölkerungsgruppe werden Statistiken angezeigt

Experten

Diese aktiven Nutzer haben sich ein fortgeschrittenes Wissen über die Terminologie, die Geschichte und die rechtlichen Auswirkungen des Themas Abtreibung angeeignet.

Informierte Wähler

Diese aktiven Benutzer haben ein Verständnis für allgemeine Konzepte und die Geschichte zum Thema Abtreibung erlangt

Antwortübersicht

Antwortraten von 8.9k 60622 Wählern.

76%
Dafür
24%
Für das Leben
66%
Dafür
19%
Für das Leben
6%
Für die Wahlmöglichkeit, wobei die Bereitstellung von Geburtenkontrolle, Sexualerziehung und weitere soziale Hilfestellungen dazu beitragen, die Zahl der Abtreibungen zu verringern.
5%
Gegen Abtreibung, aber im Falle von Vergewaltigung, Inzest oder Gefahr für Mutter oder Kind gestattet
3%
Abtreibungsbefürworter, ich bin anderer Meinung, aber die Regierung hat kein Recht, sie zu verbieten
0%
Ja zum Leben. Ich bin auch gegen die Abtreibung bei Vergewaltigungs- und Inzestopfern
2%
Abtreibungsbefürworter, aber Verbot nach dem 3. Monat

Historische Unterstützung

Trend der Unterstützung im Zeitverlauf für jede Antwort von 8.9k 60622 Wählern.

Daten werden geladen...

Diagramm laden... 

Historische Bedeutung

Trend, wie wichtig dieses Thema für 8.9k 60622 Wähler ist.

Daten werden geladen...

Diagramm laden... 

Andere Beliebte Antworten

Einzigartige Antworten 60622 Wähler, deren Ansichten über die bereitgestellten Optionen hinausgingen.

 @9VXD58Saus Maine  antwortete…2mos2MO

Ab dem den 3 Monat nicht mehr aber bei vergewaltigung oder Inzest oder Gefahr für Mutter und Kind soll es erlaubt sein

 @9KXHLSVaus Maine  antwortete…9mos9MO

Dafür, aber nur bis zum 3. Monat, und dann bis zum 6. Minat bei speziellen Verhältnissen. Danach gehört es verboten

 @9F8NYJ9 aus Illinois  antwortete…1 Jahr1Y

 @9D4TTJWaus Maine  antwortete…1 Jahr1Y

Both parents must consent, if only one wants to keep it they get full custody. Father and mother get equal say in that matter.

 @987XVQ5aus Maine  antwortete…2 Jahre2Y

Jedem Mensch steht das Recht zu, mit seinem eigenen Körper, die unbedingt notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um voraussehbare erhebliche Beeinträchtigungen seines Lebenszustands die in der Zukunft auftreten würden, rechtszeitig zu bremsen. Fetus haben kein Bewusstsein und auch wenn sie eins hätten, das letzte Wort hat die Person die den Fetus erträgt.

Neueste Nachrichten

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit den aktuellsten Nachrichtenartikeln "Abtreibung” , die regelmäßig aktualisiert werden.