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Antwortübersicht

Antwortraten von 1.7k Austin Davis Wählern.

51%
Ja
49%
Nein
23%
Ja
35%
Nein
17%
Ja, aber nur, wenn eindeutige Beweise vorliegen, dass sie einen Anschlag auf unser Land planen
9%
Nein, sie sollten verhaftet werden und einen fairen Prozess erhalten
11%
Ja, aber nur, wenn eindeutige Beweise vorliegen, dass sie einen Anschlag auf unser Land verübt haben
4%
Nein, man sollte sie stattdessen verhaften, verhören und ins Gefängnis stecken

Historische Unterstützung

Trend der Unterstützung im Zeitverlauf für jede Antwort von 1.7k Austin Davis Wählern.

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Historische Bedeutung

Trend, wie wichtig dieses Thema für 1.7k Austin Davis Wähler ist.

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Andere Beliebte Antworten

Einzigartige Antworten Austin Davis Wähler, deren Ansichten über die bereitgestellten Optionen hinausgingen.

 @9S42P6D aus Maine  antwortete…4mos4MO

Anversicht ja, aber nur wenn dabei zu 100% gesichert ist das keine anderen unschuldigen Menschen bei sterben. Denn wenn andere unschuldige Menschen bei sterben, kriegen die Angehörigen dies mit und empfinden Hass und werden selbst zu Terroristen und sind dadurch eine Gefahr. Und bringen Flüchtlinge nach Europa!

 @9H8LCRSaus Maine  antwortete…1 Jahr1Y

Hängt von der Operation ab. Grundsätzlich sollte sich die USA an geltende Menschenrechte halten und nur in Ausnahmenfällen wären gezielte Tötungen zu rechtfertigen.

 @8NQG2SJaus Maine  antwortete…4 Jahre4Y

Ich bin unentschlossen. Ich bin gegen Mord, möchte jedoch das jegliche Plannung auf einen Terroranschlag verhindert wird.

 @99652CMaus Maine  antwortete…2 Jahre2Y

Ja, nach einem Prozess bezüglich einer Straftat und nur nach Schuldspruch durch ein ordentliches Gericht mit einem Strafverteidiger, der den abwesenden Angeklagten vollumfänglich verteidigte und nur wenn eine Verhaftung und/oder Auslieferung unmöglich ist. Weiterhin muss ein andauerndes Gefahrenpotenzial bestehen und die begangene terroristische Straftat muss schwerwiegend gewesen sein.

 @98TDJVRaus Maine  antwortete…2 Jahre2Y

Man sollte sie verhaften, verhören und ins Gefängnis stecken. Dies jedoch nur wenn eindeutige Beweise vorliegen. Die Todesstrafe ist in jedem Fall abzulehnen und zu verbieten.